Rechtsprechung
   BVerwG, 07.02.1968 - VI C 57.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,362
BVerwG, 07.02.1968 - VI C 57.65 (https://dejure.org/1968,362)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1968 - VI C 57.65 (https://dejure.org/1968,362)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1968 - VI C 57.65 (https://dejure.org/1968,362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 29, 118
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.07.1965 - II C 22.64
    Auszug aus BVerwG, 07.02.1968 - VI C 57.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat den Begriff "Beschäftigung im Dienst" nach § 158 Abs. 5 Satz 1 BBG seinem Sinngehalt nach dahin gedeutet, daß für diesen Begriff ein Abhängigkeitsverhältnis kennzeichnend ist, kraft dessen der Versorgungsberechtigte dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und mindestens bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit den Weisungen des Dienstherrn unterworfen ist - Urteil vom 22. Juli 1965 (BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]).

    Bereits zu der Begriffsbestimmung "Beschäftigung im Dienst" nach § 158 Abs. 5 Satz 1 BBG hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]), daß sie nicht - etwa zur weitgehenden Einsparung öffentlicher Mittel oder zur Verhinderung des Doppelverdienens - weit auszulegen ist, sondern einer am Merkmal des Dienstes orientierten Abgrenzung dient.

  • BVerwG, 08.09.1966 - VI C 8.64

    Einordnung einer Beschäftigung bei den Saarbergwerken als "Verwendung im

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1968 - VI C 57.65
    Wenn § 158 Abs. 5 Satz 2 Buchst. a BBG (in der bis zum 1. Januar 1967 geltenden Fassung) bestimmt, daß die Beschäftigung bei derartigen "Vereinigungen, Einrichtungen und Unternehmungen" - im Folgenden als Unternehmen bezeichnet - der Verwendung im öffentlichen Dienst gleichsteht, so bedeutet auch dies, daß eine solche Beschäftigung kein öffentlicher Dienst ist (so auch bereits zu § 158 Abs. 5 Satz 2 Buchst. b BBG Urteil vom 8. September 1966 - BVerwG VI C 8.64 - [Buchholz BVerwG 231, § 127 DBG Nr. 2 = DÖD 1967 S. 36]).

    Einer erweiternden Auslegung stehen auch die - rechtspolitisch, aber auch rechtlich - gegen beamtenrechtliche Ruhensregelungen und jedenfalls gegen deren Erstreckung auf neue Fallgruppen erhobenen Bedenken entgegen (Urteile vom 20. November 1964 [BVerwGE 20, 29, 35 [BVerwG 20.11.1964 - VI C 118/61]] und vom 8. September 1966 - BVerwG VI C 8.64 -).

  • BVerwG, 20.11.1964 - VI C 118.61

    Versorgung nach Maßgabe des Landesbeamtengesetzes Berlin - Beschäftigung im

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1968 - VI C 57.65
    Einer erweiternden Auslegung stehen auch die - rechtspolitisch, aber auch rechtlich - gegen beamtenrechtliche Ruhensregelungen und jedenfalls gegen deren Erstreckung auf neue Fallgruppen erhobenen Bedenken entgegen (Urteile vom 20. November 1964 [BVerwGE 20, 29, 35 [BVerwG 20.11.1964 - VI C 118/61]] und vom 8. September 1966 - BVerwG VI C 8.64 -).
  • BVerwG, 15.10.1965 - VI C 164.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1968 - VI C 57.65
    Das Bundesverwaltungsgericht hat weiterhin im Urteil vom 15. Oktober 1965 (BVerwGE 22, 225 [227]) nach einer Darlegung der geschichtlichen Entwicklung der Ruhensregelungen folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 08.03.1961 - VI C 83.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1968 - VI C 57.65
    "Der Ruhensregelung liegt in allen ihren zeitbedingten Ausgestaltungen der Gedanke zugrunde, eine Doppelbelastung öffentlicher Mittel durch den Unterhalt eines Beamten zu vermeiden (BVerwGE 12, 102).
  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 39.09

    Ruhen der Versorgung; Verwendung im öffentlichen Dienst; Verwendungseinkommen;

    Es ist insbesondere dann immer gegeben, wenn Disziplinargewalt besteht (zum Ganzen: Urteile vom 22. Juli 1965 a.a.O., vom 7. Februar 1968 - BVerwG 6 C 57.65 - BVerwGE 29, 118 und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 6 C 110.78 - Buchholz 235 § 28 Nr. 2).
  • VGH Hessen, 01.10.2009 - 8 A 1891/09

    Umfang der Ruhensregelung des BMinG § 20 Abs 1

    Dabei geht es nicht nur um einen einzigen Versorgungsträger, es soll vielmehr eine doppelte Belastung der öffentlichen Hand unter dem Gesichtspunkt der Einheit öffentlicher Haushalte verhindert werden; aus welcher öffentlichen Kasse die entsprechende Alimentierung des Beamten fließt, ist deshalb ohne Bedeutung (vgl. schon BVerwG, Urteile vom 8. März 1961 - VI C 83.59 - BVerwGE 12 S. 102 f. = NJW 1962 S. 265, vom 15. Oktober 1965 - VI C 164.62 - BVerwGE 22 S. 225 [227] = DÖD 1966 S. 37 und vom 7. Februar 1968 - VI C 57.65 - BVerwGE 29 S. 118 [121] = DÖD 1968 S. 78 = juris Rdnr. 32; BVerfG, Beschluss vom 25. November 1980 - 2 BvL 7, 8, 9/76 - BVerfGE 55 S. 207 [238 f.] = NJW 1981 S. 971 = juris Rdnr. 107; Gerke/Schmidt a.a.O. Erl.
  • BVerwG, 29.06.1970 - VI C 41.66

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist kennzeichnend für den Begriff der "Verwendung im öffentlichen Dienst" und der "Beschäftigung im Dienst" eines öffentlichrechtlichen Dienstherrn im Sinne der genannten Vorschriften ein Abhängigkeitsverhältnis, kraft dessen der Versorgungsberechtigte dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und mindestens bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit den Weisungen seines Dienstherrn unterworfen ist, wofür eine Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis, einem vertraglichen Arbeitsverhältnis oder einem anderen privatrechtlichen Dienstverhältnis typisch ist (vgl. BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]; 29, 118 [120]).
  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 104.67

    Einbeziehung der Slowakei in den unmittelbaren Einflussbereich der deutschen

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest (vgl. BVerwGE 20, 182; 29, 122) [BVerwG 07.02.1968 - VI C 57/65].
  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 74/95

    Nichtigkeit der Verordnung über nicht überführte Leistungen der

    Unter diesem Gesichtspunkt ist es ohne Bedeutung, ob die Verwendung des früheren Beamten im öffentlichen Dienst als Beamter, als Angestellter oder als Arbeiter erfolgt, so daß Einkommenserzielung aus einer Verwendung im öffentlichen Dienst auch dann vorliegt, wenn Arbeitsentgelt - wie vorliegend - aufgrund eines privatrechtlichen Angestelltenverhältnisses erzielt wird (vgl BVerwGE 22, 1, 3; 29, 118, 120; Urteil vom 16. Juli 1984 - 6 C 48.82, Buchholz 238.41 § 53 SVG Nr. 4 mwN; Plog/Wiedow/Beck, Komm zum Bundesbeamtengesetz mit Beamtenversorgungsgesetz, § 53 BeamtVG Rz 9, Stand Februar 1992; Schütz, Beamtenversorgungsgesetz, 1980, § 53 Rz 2; zur Vereinbarkeit dieser Regelung mit dem allgemeinen Gleichheitssatz BVerfGE 27, 364, 371 f; 33, 44, 51 f; Bundesverwaltungsgericht , Urteil vom 16. Juli 1984, aaO).
  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 44.86

    Hypothekenbank - Treuhänder - Nebentätigkeit im Öffentlichen Dienst - Vergütung -

    Die Formulierung "für den Bund ..." ist an die Stelle der früheren, enger zu verstehenden Begriffe "im Dienst des Reichs ..." (Nr. 11 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten vom 6. Juli 1937 ) bzw. "Beschäftigung im Dienst" des Bundes ... (§ 158 Abs. 5 BBG a.F.; vgl. hierzu BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64]; Urteil vom 7. Februar 1968 - BVerwG 6 C 57.65 - <RiA 1968, 77>) getreten.
  • BVerwG, 21.11.1980 - 6 B 7.80

    Darlegung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage in der Revisionsbegründung -

    Maßgebend ist vielmehr, ob zwischen dem Dienstleistenden und dem Dienstherrn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, kraft dessen der Dienstleistende gegenüber dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und zumindest bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit den Weisungen seines Dienstherrn unterworfen ist (BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]; 29, 118 [120]; Urteile vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [ZBR 1970, 391] und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 6 C 110.78 - [ZBR 1980, 316]).
  • BVerwG, 18.11.1982 - 6 C 38.78

    Besoldungsanspruch - Besoldungsdienstalter - Anrechnungsfähige

    Er erfordert aber in jedem Fall, daß zwischen dem Dienstleistenden und den Dienstherrn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, kraft dessen der Dienstleistende gegenüber dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und zumindest bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit den Weisungen seines Dienstherrn unterworfen ist (BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]; 29, 118 [120]; Urteile vom 29. Juni 1970 - BVerwG 6 C 41.66 - [ZBR 1970, 391] und vom 7. Januar 1980 - BVerwG 6 C 110.78 - [ZBR 1980, 316]).
  • BVerwG, 07.01.1980 - 6 C 110.78

    Anforderungen an eine "Tätigkeit im Dienst eines öffentlich-rechtlichen

    "Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist kennzeichnend für den Begriff der 'Verwendung im öffentlichen Dienst' und der 'Beschäftigung im Dienst' eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn im Sinne der genannten Vorschriften ein Abhängigkeitsverhältnis, kraft dessen der Versorgungsberechtigte dem Dienstherrn zu einer bestimmten Tätigkeit verpflichtet und mindestens bezüglich der Art und Weise seiner Tätigkeit den Weisungen seines Dienstherrn unterworfen ist, wofür eine Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis, einem vertraglichen Arbeitsverhältnis oder einem anderen privatrechtlichen Dienstverhältnis typisch ist (vgl. BVerwGE 22, 1 [BVerwG 22.07.1965 - II C 22/64] [3]; 29, 118 [120]).
  • BVerwG, 08.07.1970 - VI C 37.66

    Rechtsmittel

    Insoweit verlangt zwar das Berufungsgericht mit Recht als kennzeichnendes Merkmal für den Begriff "Beschäftigung im Dienst" im Sinne des § 158 BBG ein Abhängigkeitsverhältnis (vgl. dazu Urteil vom 7. Februar 1968 - BVerwG VI C 57.65 - [BVerwGE 29, 118]), es wird jedoch dem Inhalt dieses Begriffs (vgl. hierzu Urteil vom 29. Juni 1970 - BVerwG VI C 41.66 -) nicht gerecht, wenn es hier ein solches Abhängigkeitsverhältnis verneint.
  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 43/96

    Ruhen der Übergangsrente für NVA-Angehörige - Anrechnung von Erwerbseinkommen auf

  • BSG, 29.07.1997 - 4 RA 32/96

    Ruhen der Übergangsrente für NVA-Angehörige - Anrechnung von Erwerbseinkommen auf

  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 129.67

    Feststellung von kriegsbedingten Verfolgungsschäden

  • BVerwG, 25.05.1971 - III C 189.67

    Lastenausgleichsrechtliche Feststellung von Verfolgungsschäden an

  • BVerwG, 14.05.1970 - III C 131.67

    Feststellung eines Verfolgungsschadens - Beginn des Verfolgungszeitraums mit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht